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Ratgeber

Strom, Gas und Internet beim Umzug ummelden.

Verträge beim Umzug richtig ummelden: Fristen für Strom, Gas und Internet, Sonderkündigungsrecht, Zählerstände und die richtige Reihenfolge.

Münchner Umzüge3 Min. Lesezeit
Strom, Gas und Internet beim Umzug ummelden

Nichts ärgert am Einzugstag mehr als eine Wohnung ohne Internet und ein Bad ohne warmes Wasser. Versorgungs- und Telekommunikationsverträge brauchen Vorlauf — beim Internet oft mehrere Wochen. Hier steht, was wann zu tun ist.

Der Zeitplan im Überblick

VorlaufAufgabe
8–6 Wochen vorherInternet- und Telefonanschluss umziehen lassen
6–4 Wochen vorherStrom und Gas ummelden oder Anbieter wechseln
4 Wochen vorherRundfunkbeitrag, Versicherungen, Banken informieren
2 Wochen vorherNachsendeauftrag einrichten
UmzugstagZählerstände alt und neu ablesen und fotografieren

Strom und Gas

Ein Umzug beendet den Stromvertrag nicht automatisch. Sie haben zwei Möglichkeiten: den bestehenden Vertrag mitnehmen oder ihn kündigen und am neuen Ort neu abschließen. Kann der Anbieter die neue Adresse nicht beliefern oder ändern sich die Konditionen zu Ihren Ungunsten, greift ein Sonderkündigungsrecht — üblicherweise mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin.

Melden Sie den Umzug in jedem Fall aktiv an, mit Auszugsdatum, neuer Adresse und Zählernummer. Ohne Meldung läuft die Abrechnung weiter, und Sie zahlen für den Verbrauch der Nachmieter mit.

Wer gar nichts unternimmt, landet in der neuen Wohnung automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers. Der Strom fließt also — nur meist zu einem der teuersten Tarife. Ein Wechsel ist dort jederzeit mit kurzer Frist möglich.

Zählerstände richtig dokumentieren

  • in der alten Wohnung am Auszugstag ablesen, in der neuen am Einzugstag
  • Zählernummer und Stand notieren, dazu ein Foto mit sichtbarer Nummer
  • Werte im Übergabeprotokoll eintragen und gegenzeichnen lassen
  • bei Gas zusätzlich den Zählerstand des Warmwasserzählers erfassen
  • Fotos mindestens bis zur nächsten Jahresabrechnung aufbewahren

Internet und Telefon

Der Umzug eines Anschlusses ist kein Neuvertrag, sondern eine Vertragsänderung — Ihr Anbieter ist verpflichtet, die Leistung an der neuen Adresse fortzuführen, sofern das technisch möglich ist. Melden Sie den Umzug daher früh, mindestens sechs Wochen vorher. Für Termine mit Technikerbesuch kann es in München je nach Bezirk deutlich länger dauern.

Ist die Leistung am neuen Ort technisch nicht verfügbar, dürfen Sie mit Monatsfrist kündigen. Wird der Anschluss nicht rechtzeitig geschaltet, mindert sich das Entgelt, und Sie können nach Fristsetzung kündigen.

Praxistipp: Halten Sie für die ersten Tage einen mobilen Router oder das Handy als Hotspot bereit. Homeoffice ohne Leitung ist der häufigste Stolperstein direkt nach dem Einzug.

Was sonst noch umzumelden ist

  • Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Rundfunkbeitrag — Details im Ratgeber Rundfunkbeitrag ummelden
  • Kfz-Zulassung, sofern sich der Zulassungsbezirk ändert
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit neuer Wohnfläche
  • Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Abos und Vereine
  • Nachsendeauftrag — siehe Nachsendeauftrag einrichten

Reihenfolge, die sich bewährt hat

Erst Internet, dann Energie, dann Behörden und Verträge. Der Grund: Der Internetanschluss hat die längste Vorlaufzeit und ist am schwersten nachzuholen, Energie läuft im Zweifel über die Grundversorgung weiter, und Behördengänge kann man auch nach dem Einzug erledigen.

Alle Termine mit Datum finden Sie in der Umzugscheckliste und als Ausdruck unter Downloads. Den Umzug selbst planen wir in der Umzugsberatung.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Strom beim Umzug ummelden?

Vier bis sechs Wochen vor dem Umzug. So bleibt Zeit, den Vertrag mitzunehmen oder rechtzeitig einen neuen Anbieter zu wählen.

Habe ich beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Strom?

Ja, wenn der Anbieter die neue Adresse nicht beliefern kann oder sich die Konditionen ändern. Üblich ist eine Frist von sechs Wochen zum Umzugstermin.

Wie lange dauert der Umzug des Internetanschlusses?

Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen, bei erforderlichem Technikertermin auch länger. Melden Sie den Umzug deshalb als eine der ersten Aufgaben.

Was passiert, wenn ich mich um nichts kümmere?

Sie rutschen in der neuen Wohnung in die Grundversorgung — teuer, aber funktionierend. Der alte Vertrag läuft derweil weiter und rechnet fremden Verbrauch ab.

Wer liest die Zählerstände ab?

In der Regel Sie selbst gemeinsam mit dem Vermieter bei der Übergabe. Halten Sie Stand und Zählernummer im Protokoll fest und fotografieren Sie beides.

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