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Rundfunkbeitrag & GEZ beim Umzug ummelden.

GEZ beim Umzug ummelden: Welche Fristen gelten, wie Sie doppelte Zahlungen vermeiden und was bei Zusammenzug, WG und Zweitwohnung zu beachten ist.

Münchner Umzüge3 Min. Lesezeit
Rundfunkbeitrag & GEZ beim Umzug ummelden

Der Rundfunkbeitrag – im Alltag noch immer „GEZ“ genannt – wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Genau deshalb muss bei jedem Umzug etwas passieren: Die alte Wohnung wird abgemeldet, die neue angemeldet. Wer das vergisst, zahlt schnell doppelt oder bekommt Monate später eine Nachforderung. Diese Anleitung zeigt, was beim Umzug mit dem Rundfunkbeitrag zu tun ist.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung. Verbindliche Auskünfte und die aktuelle Beitragshöhe erhalten Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Warum die Ummeldung Pflicht ist

Beitragspflichtig ist jede Wohnung. Zieht der bisherige Beitragszahler aus, endet die Beitragspflicht für diese Wohnung nicht automatisch – sie muss aktiv abgemeldet werden. Parallel entsteht für die neue Adresse eine neue Beitragspflicht. Der Beitragsservice erfährt vom Umzug zwar häufig über die Meldebehörde, aber verzögert und nicht immer vollständig. Wer selbst meldet, ist auf der sicheren Seite.

Rechnen Sie die Ummeldung fest in Ihren Zeitplan ein – am besten zusammen mit den übrigen Behördengängen. Unsere Checkliste zum Ummelden nach dem Umzug führt alle Stellen auf, die Bescheid wissen müssen.

Fristen im Überblick

VorgangZeitpunkt
Anmeldung beim Einwohnermeldeamtin der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
Ummeldung Rundfunkbeitragunverzüglich, spätestens einen Monat nach dem Wohnungswechsel
Abmeldung der alten Wohnungzum Ende des Auszugsmonats
Beginn der Beitragspflicht neue Wohnungab dem Monat des Einzugs

Der Beitrag wird üblicherweise für drei Monate im Voraus abgebucht. Melden Sie zu spät um, verschiebt sich die Korrektur auf die nächste Abrechnung – das Geld ist nicht verloren, aber die Erstattung dauert.

So melden Sie den Rundfunkbeitrag um

  • Online: Über das Formular „Wohnung ummelden“ auf rundfunkbeitrag.de – der schnellste Weg.
  • Beitragsnummer bereithalten: Sie steht auf jedem Zahlungsbescheid und jedem Kontoauszug.
  • Alte und neue Anschrift angeben: inklusive Einzugsdatum und Auszugsdatum.
  • Bankverbindung prüfen: Ändert sich das Konto, direkt mit anpassen.
  • Bestätigung aufbewahren: Sie ist Ihr Nachweis, falls doch doppelt abgebucht wird.

Zusammenzug, WG und Zweitwohnung

Zusammenziehen mit Partnerin oder Partner

Für die gemeinsame Wohnung zahlt nur eine Person. Wer einzieht, meldet die eigene bisherige Wohnung ab und gibt die Beitragsnummer der Person an, die weiterzahlt. So entfällt die zweite Zahlung rückwirkend zum Umzugsmonat.

WG

Auch in einer Wohngemeinschaft wird nur ein Beitrag pro Wohnung fällig – unabhängig von der Zahl der Zimmer und Bewohner. Neue Mitbewohner melden ihre alte Wohnung ab und verweisen auf die bestehende Beitragsnummer der WG.

Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung kann auf Antrag eine Befreiung möglich sein, wenn dort bereits für die Hauptwohnung gezahlt wird. Der Antrag muss gestellt und mit der Meldebescheinigung belegt werden – automatisch passiert das nicht.

Doppelzahlungen vermeiden

Die häufigste Ursache für doppelte Beiträge: Die neue Wohnung wird angemeldet, die alte aber nie abgemeldet. Prüfen Sie deshalb rund acht Wochen nach dem Umzug Ihre Kontoauszüge. Läuft die alte Beitragsnummer weiter, reicht eine formlose Abmeldung mit Auszugsdatum – zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Zwei weitere Punkte, die oft untergehen: Bei einem Fernumzug ändert sich neben der Adresse häufig auch die Bankverbindung. Und bei einem Auslandsumzug endet die Beitragspflicht erst mit der ordentlichen Abmeldung der letzten Wohnung in Deutschland.

Was sonst noch umzumelden ist

  • Einwohnermeldeamt (Anmeldung an der neuen Adresse)
  • Kfz-Zulassung, sofern der Zulassungsbezirk wechselt
  • Strom, Gas, Internet und Telefon
  • Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse
  • Nachsendeauftrag bei der Post

Wie Sie die Post sauber umleiten, lesen Sie im Ratgeber Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung. Und wenn der Umzug selbst noch ansteht: In einer kostenlosen Umzugsberatung gehen wir Termine, Umfang und Kosten mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

Wird die GEZ beim Umzug automatisch ummeldet?

Nein, verlassen Sie sich nicht darauf. Der Beitragsservice erhält zwar Daten von den Meldebehörden, oft aber verzögert und ohne Abmeldung der alten Wohnung. Melden Sie den Wohnungswechsel selbst – online dauert das wenige Minuten.

Muss ich den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen, wenn ich zusammenziehe?

Nein. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Die zuziehende Person meldet die eigene bisherige Wohnung ab und gibt die Beitragsnummer des Haushalts an, der weiterzahlt.

Bis wann muss ich den Umzug melden?

Der Wohnungswechsel ist unverzüglich mitzuteilen, spätestens innerhalb eines Monats. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt hat in der Regel eine Frist von zwei Wochen.

Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Ja. Wird die alte Wohnung nachträglich zum korrekten Auszugsdatum abgemeldet, werden die zu viel gezahlten Beiträge verrechnet oder erstattet. Bewahren Sie die Bestätigung der Abmeldung auf.

Was gilt für eine Zweitwohnung?

Wer für die Hauptwohnung bereits zahlt, kann für die Zweitwohnung eine Befreiung beantragen. Nötig sind ein Antrag und ein Nachweis der Meldebehörde – von allein wird die Zweitwohnung nicht befreit.

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