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Wohnungsübergabe: Protokoll und Kaution zurückbekommen.

Wohnungsübergabe ohne Streit: Was ins Übergabeprotokoll gehört, welche Mängel Sie zahlen müssen und wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss.

Münchner Umzüge3 Min. Lesezeit
Wohnungsübergabe: Protokoll und Kaution zurückbekommen

Die Wohnungsübergabe dauert eine halbe Stunde und entscheidet über zwei bis drei Monatsmieten. Wer unvorbereitet hingeht, unterschreibt im Zweifel ein Protokoll, das später gegen ihn verwendet wird. Mit etwas Vorbereitung ist der Termin dagegen reine Formsache.

Vor dem Termin: die letzten Handgriffe

  • Wohnung vollständig geräumt, auch Keller, Dachboden, Garage und Briefkasten
  • besenrein übergeben: gefegt, Bad und Küche gereinigt, keine Rückstände
  • Dübellöcher verschließen, Bohrlöcher in Fliesen nur nach Absprache
  • eigene Einbauten zurückbauen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart
  • alle Schlüssel zusammensuchen — auch nachgemachte Exemplare
  • Zählerstände notieren und fotografieren

Am wirkungsvollsten ist eine Fotodokumentation der leeren Wohnung mit Datum: jeder Raum, Böden, Fenster, Bad, Küche. Diese Bilder sind Ihr bester Beleg, falls später Schäden behauptet werden.

Das Übergabeprotokoll

Ein Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber im Streitfall das zentrale Beweismittel. Es sollte enthalten:

PositionWarum sie zählt
Datum, Uhrzeit, Anwesendebelegt den Zeitpunkt der Rückgabe
Zählerstände Strom, Gas, WasserGrundlage der letzten Abrechnung
Anzahl der übergebenen Schlüsselfehlende Schlüssel sind teuer
Zustand je Raumtrennt Abnutzung von Schaden
festgestellte Mängelnur Notiertes kann später gefordert werden
Unterschriften beider Seitenmacht das Protokoll verbindlich

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen. Sie dürfen Einwände direkt ins Protokoll schreiben lassen — etwa „Kratzer im Parkett war bei Einzug vorhanden“. Verweigert der Vermieter das, notieren Sie es handschriftlich über Ihrer Unterschrift.

Normale Abnutzung oder Schaden?

Die vertragsgemäße Abnutzung ist mit der Miete abgegolten — dafür dürfen weder Kosten noch Kautionsabzüge anfallen. Dazu zählen abgelaufene Teppichböden, matte Parkettstellen unter Möbeln, vergilbte Silikonfugen oder normale Gebrauchsspuren an Türen.

Schäden sind dagegen ersatzpflichtig: Brandlöcher, Wasserränder durch offene Fenster, herausgerissene Dübel samt Putz, kaputte Fliesen, Haustierschäden am Boden. Bei älteren Bauteilen zieht der Vermieter allerdings die Restnutzungsdauer ab — ein zwölf Jahre alter Teppichboden ist auch mit Loch nicht mehr voll zu ersetzen.

Wann kommt die Kaution zurück?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene Prüfzeit zu, in der Regel drei bis sechs Monate. Er darf einen Teilbetrag für die noch offene Betriebskostenabrechnung einbehalten, muss den Rest aber zeitnah auszahlen. Die Kaution war während der Mietzeit getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen; die Zinsen stehen Ihnen zu.

Wenn nach sechs Monaten nichts passiert: schriftlich mit Fristsetzung auffordern, Kontoverbindung nennen, Kopie des Protokolls beilegen. Das löst die meisten Fälle ohne Anwalt.

Zwei Termine, ein Tag

Übergabe der alten und Abnahme der neuen Wohnung fallen häufig auf denselben Tag. Planen Sie mindestens eine Stunde Puffer je Termin und legen Sie die Übergabe der alten Wohnung möglichst auf den Nachmittag, wenn der Transport schon läuft. Wir richten den Umzugsablauf in der Umzugsberatung genau danach aus.

Was beim Renovieren wirklich Pflicht ist, steht im Ratgeber Schönheitsreparaturen beim Auszug. Wenn beim Räumen viel übrig bleibt, hilft unsere Entrümpelung, und Möbel ohne neues Zuhause kommen in die Einlagerung.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Üblich sind drei bis sechs Monate Prüfzeit. Für die noch offene Betriebskostenabrechnung darf ein angemessener Teilbetrag länger einbehalten werden, nicht aber die gesamte Kaution.

Was bedeutet besenrein?

Grobe Verschmutzungen entfernt, Böden gefegt oder gesaugt, Wohnung vollständig geräumt. Eine professionelle Endreinigung ist damit nicht gemeint.

Muss ich Dübellöcher verschließen?

In üblichem Umfang ja: Löcher verspachteln und überstreichen gehört zur Rückgabe. Bohrlöcher in Fliesen sind ein Sonderfall und sollten vorher besprochen werden.

Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Sinnvoll ist es trotzdem — aber nur mit Ihren Einwänden darin. Lassen Sie strittige Punkte ausdrücklich vermerken.

Was tun, wenn ein Schlüssel fehlt?

Sofort melden. Bei einer Schließanlage kann der Austausch teuer werden; oft übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn er zeitnah gemeldet wird.

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Sie planen einen Umzug? Wir übernehmen Beratung, Planung, Packservice und Transport — alles aus einer Hand vom Münchner Fachbetrieb.