Die Kündigung der alten Wohnung ist der Startschuss für jeden Umzug — und der Termin, an dem sich alles andere ausrichtet. Wer hier einen Tag zu spät ist, zahlt eine volle Monatsmiete zusätzlich. Die Regeln sind überschaubar, wenn man sie einmal sauber kennt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
Für Mieter gilt nach § 573c BGB eine Frist von drei Monaten — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis schon läuft. Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat mitzählt. Geht sie am vierten ein, verschiebt sich das Mietende um einen ganzen Monat.
Samstage zählen bei dieser Frist als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt die Kündigung persönlich ab und lässt den Empfang quittieren oder schickt sie per Einwurf-Einschreiben.
Beispiel: Wann endet das Mietverhältnis?
| Kündigung geht zu am | Mietverhältnis endet |
|---|---|
| 2. März (Werktag) | 31. Mai |
| 3. März (Werktag) | 31. Mai |
| 5. März | 30. Juni |
| 1. April | 30. Juni |
Für die Planung heißt das: Kündigen Sie am besten in der letzten Woche des Vormonats. Dann ist der Zugang sicher, auch wenn der Brief einen Tag länger unterwegs ist.
Form: Was die Kündigung enthalten muss
- Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift — E-Mail, Fax oder WhatsApp genügen nicht
- alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben, auch bei getrennt lebenden Paaren
- Adressat ist der Vermieter oder die Hausverwaltung, nicht der Hausmeister
- vollständige Anschrift der Wohnung inklusive Etage und Lage
- Wunschtermin nennen und mit „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ absichern
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums
Textbaustein für das Kündigungsschreiben
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage, Lage] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich und teilen Sie mir einen Termin für die Wohnungsübergabe mit. Mit freundlichen Grüßen“
Darunter Ort, Datum und die Unterschriften aller Mieter. Mehr braucht es nicht — eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung durch den Mieter nicht erforderlich.
Sonderfälle: schneller aus dem Vertrag
Zeitmietvertrag: Ein echter befristeter Vertrag ist vor Ablauf nicht ordentlich kündbar. Hier hilft nur eine einvernehmliche Aufhebung.
Kündigungsverzicht: Viele Verträge enthalten einen beidseitigen Verzicht für die ersten Jahre. Zulässig sind maximal vier Jahre; danach gilt wieder die Dreimonatsfrist.
Nachmieter: Einen Anspruch, per Nachmieter früher rauszukommen, gibt es nur ausnahmsweise — etwa bei berufsbedingtem Ortswechsel oder Pflegebedürftigkeit. In der Praxis lassen sich viele Vermieter aber auf drei solvente Vorschläge ein.
Sonderkündigungsrecht: Nach einer Mieterhöhung oder einer Modernisierungsankündigung besteht ein befristetes Sonderkündigungsrecht. Die Fristen stehen im jeweiligen Schreiben des Vermieters.
Kündigung und Umzugstermin verzahnen
Zwischen Kündigung und Auszug liegen drei Monate — genau das Zeitfenster, das eine gute Umzugsplanung braucht. Der bewährte Ablauf: erst kündigen, dann den Umzugstermin fixieren, dann das Umzugsunternehmen beauftragen. Wer eine Woche Überlappung zwischen alter und neuer Wohnung bekommt, hat die entspannteste Variante — Renovierung und Endreinigung laufen dann ohne Zeitdruck.
Den vollständigen Ablauf finden Sie im Ratgeber Umzugscheckliste mit Zeitplan. Was bei der Rückgabe zählt, steht unter Wohnungsübergabe und Kaution. Den Termin selbst planen wir in der Umzugsberatung mit Ihnen durch.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Drei Monate, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat in die Frist zählt.
Kann ich die Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags erfordert Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax oder Messenger-Nachrichten sind unwirksam.
Müssen beide Partner die Kündigung unterschreiben?
Ja. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, muss die Kündigung von allen unterschrieben sein — auch wenn eine Person bereits ausgezogen ist.
Komme ich mit einem Nachmieter früher aus dem Vertrag?
Ein Anspruch besteht nur in Härtefällen. Viele Vermieter stimmen aber zu, wenn Sie mehrere solvente Nachmieter vorschlagen und die Übergabe reibungslos organisieren.
Was passiert, wenn die Kündigung einen Tag zu spät ankommt?
Dann verschiebt sich das Mietende um einen vollen Monat, und Sie zahlen eine zusätzliche Monatsmiete. Deshalb Zugang nachweisbar dokumentieren.
