Ein Umzug kostet schnell vier Monatsmieten — und in vielen Lebenslagen gibt es dafür Geld von dritter Seite. Die Töpfe sind unterschiedlich, haben aber eines gemeinsam: Beantragt wird vorher, und wer zuerst umzieht und dann fragt, geht in der Regel leer aus.
Die Übersicht
| Wer zahlt | Wann | Was |
|---|---|---|
| Agentur für Arbeit | Umzug wegen Arbeitsaufnahme | Umzugskosten als Eingliederungsleistung |
| Jobcenter | notwendiger Umzug im Bürgergeld | Umzug, Kaution, Beschaffungskosten |
| Sozialamt | Sozialhilfe nach SGB XII | vergleichbar zum Jobcenter |
| BAföG-Amt | Auszug ins eigene Zimmer | höherer Wohnkostenanteil, kein Umzugszuschuss |
| Arbeitgeber | Versetzung oder Neueinstellung | Umzugskosten steuerfrei bis zur Höchstgrenze |
| Pflegekasse | Umzug wegen Pflegebedarf | Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung |
| Finanzamt | berufsbedingter Umzug | Werbungskosten statt Zuschuss |
Agentur für Arbeit: Umzug wegen Arbeitsaufnahme
Wer arbeitslos gemeldet ist und für eine neue Stelle den Wohnort wechseln muss, kann Umzugskosten als Leistung zur Eingliederung in Arbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass der Umzug für die Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist — etwa wegen einer unzumutbar langen Pendelstrecke — und dass der Antrag vor dem Umzug gestellt wird. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung: Es gibt keinen Automatismus, aber gute Chancen, wenn der Zusammenhang zur Arbeitsaufnahme klar belegt ist.
Einzureichen sind in der Regel Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage, Mietvertrag oder Wohnungsangebot und mehrere Kostenvoranschläge.
Jobcenter und Sozialamt
Im Bürgergeld greift § 22 SGB II, in der Sozialhilfe § 35 SGB XII. Beide verlangen die Zusicherung vor Abschluss des neuen Mietvertrags und setzen einen notwendigen Umzug voraus. Weil das der häufigste Fall ist, haben wir ihn ausführlich beschrieben: Umzug vom Jobcenter bezahlen lassen.
BAföG und Studium
Das BAföG kennt keinen eigenen Umzugszuschuss. Wer aber von zu Hause in eine eigene Wohnung zieht, erhält den höheren Bedarfssatz mit Wohnkostenanteil — das ist der eigentliche finanzielle Hebel. Melden Sie den Auszug dem Amt umgehend, damit der höhere Satz ab dem richtigen Monat greift. Für den Umzug selbst bleiben günstige Varianten: Beiladung statt eigenem Fahrzeug und selbst packen statt Packservice.
Arbeitgeber und Finanzamt
Bei Versetzung oder Neueinstellung übernehmen viele Arbeitgeber die Umzugskosten — im öffentlichen Dienst nach dem Bundesumzugskostengesetz, in der Privatwirtschaft freiwillig oder tariflich geregelt. Erstattungen sind bis zu den Grenzen des Umzugskostenrechts steuerfrei. Fragen Sie aktiv nach; viele Unternehmen zahlen, weisen aber nicht von sich aus darauf hin.
Zahlt niemand, bleibt das Finanzamt: Berufsbedingte Umzüge sind als Werbungskosten absetzbar. Wie das funktioniert, steht unter Umzugskosten von der Steuer absetzen.
Ältere Menschen und Pflegebedürftige
Einen allgemeinen Umzugszuschuss für Rentnerinnen und Rentner gibt es nicht. Zwei Wege kommen dennoch infrage: Bei Grundsicherung im Alter gelten die Regeln der Sozialhilfe, und bei anerkanntem Pflegegrad kann ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt werden — etwa beim Wechsel in eine barrierefreie Wohnung. Zuständig ist die Pflegekasse, der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden.
Wie ein solcher Umzug ruhig und ohne Überforderung abläuft, beschreibt der Ratgeber Seniorenumzug einfühlsam planen; die Leistung selbst finden Sie unter Seniorenumzug.
So gehen Sie vor
- Zuständigen Träger identifizieren — Arbeitsaufnahme, Leistungsbezug, Pflegegrad oder Arbeitgeber
- Antrag vor Vertragsunterschrift und vor Beauftragung stellen
- Notwendigkeit belegen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Attest, Pflegegradbescheid
- Meist drei Kostenvoranschläge einholen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, erst dann beauftragen
- Belege sammeln und fristgerecht einreichen
- Bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag stellen wir kostenlos aus — vermerken Sie das einfach in der Anfrage. Bei der Einschätzung des Aufwands hilft die Umzugsberatung.
Häufige Fragen
Zahlt die Agentur für Arbeit den Umzug?
Sie kann die Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden; es handelt sich um eine Ermessensleistung.
Gibt es beim BAföG Geld für den Umzug?
Einen eigenen Umzugszuschuss gibt es nicht. Wer in eine eigene Wohnung zieht, erhält aber den höheren Bedarfssatz mit Wohnkostenanteil — den Auszug also zeitnah melden.
Muss der Arbeitgeber den Umzug bezahlen?
Nur wenn es vertraglich oder tariflich geregelt ist. Freiwillige Erstattungen sind bis zu den Grenzen des Umzugskostenrechts steuerfrei — fragen Sie aktiv danach.
Gibt es eine Umzugsbeihilfe für Rentner?
Keine allgemeine. Bei Grundsicherung im Alter gelten die Sozialhilferegeln, bei anerkanntem Pflegegrad kommt ein Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung infrage.
Was passiert, wenn ich erst nach dem Umzug beantrage?
Dann wird der Antrag in aller Regel abgelehnt. Sämtliche Träger verlangen die Bewilligung vor Vertragsschluss und vor Beauftragung.
